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Mieter werden
Sie haben in unserem „Wohnungsmarkt“ ein Angebot gefunden, welches Ihnen gefällt und würden gerne Mieter bei uns werden?
Herzlich willkommen !
Wir möchten Ihnen den Ablauf der Wohnungsvergabe bei der REWOGE hier etwas näher vorstellen.
Ein transparentes Verfahren:
- datenschutzkonform und
- entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Gleichbehandlung(AGG).
Im Vergabeverfahren fordern wir Ihre Unterlagen nur dann an, wenn Sie die Auswahlkriterien für die jeweilige Wohnung erfüllen.
Beispiel:
Für eine Wohnung, für die ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich ist – und das in der Ausschreibung so angegeben ist – dann kommen nur Personen in die Auswahl, die einen passenden WBS nachweisen können.
Ihre vier Schritte zur neuen Wohnung:
Bitte sehen Sie während des Auswahlverfahrens von Nachfragen per E-Mail oder Telefon ab, da dies die Bearbeitungszeit zusätzlich verlängert.
Was Sie
wissen sollten
- Zur Anmietung einer Wohnung sollte das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen ungefähr dem dreifachen der monatlichen Gesamtmiete entsprechen.
- Von Seiten der REWOGE werden nur die Daten und Unterlagen abgefragt, die in der jeweiligen Phase tatsächlich notwendig sind.
- Bitte keine unaufgeforderten Bewerbungsunterlagen per Post, E-Mail oder Fax. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Unterlagen nicht bearbeitet und umgehend gelöscht oder vernichtet.
- Falls Sie einen Hund, Papagei oder Exoten jeder Art als Haustier halten möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung von der REWOGE einholen
was Sie
erwarten dürfen
- Bei uns zahlen Sie KEINE Provision.
- Wir akzeptieren keine von Dritten weitergegebenen Besichtigungstermine
- Alle Bewerbungen werden ausschließlich nach den Bedingungen ausgewertet, die in der Ausschreibung stehen.
- Unsere Mitarbeiter haben keinen persönlichen Einfluss auf die Wohnungsvergabe.
- Jegliches Anbieten von Geld oder Geschenken werten wir als Bestechungsversuch – und schließen die Betreffenden von der Vergabe aus.
- Von uns erhalten Sie keine Nachrichten per WhatsApp oder über andere Messanger-Dienste.
Welche Unterlagen
benötigen wir wann?
- Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ausweis spätestens zur Vertragsunterzeichnung vorlegen müssen. Das bedeutet, wir prüfen nur die Richtigkeit der Daten wie Namen, Geburtstag und Anschrift. Wir fertigen keine Kopien und bitten Sie, keine Kopien per Post oder E-Mail zu senden.
Die Bonitätsauskunft enthält Informationen zu Ihre Kreditwürdigkeit. Hierbei handelt es sich um besonders sensible Daten, deshalb bitten wir Sie, erst nach unserer Aufforderung das Formular zur Bonitätsauskunft an uns zu übermitteln.
Hinweis: Bitte senden Sie uns keine eigenen Schufa-Auskünfte zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese nicht bearbeitet und umgehend gelöscht.
- Selbstverständlich ist es möglich, eine Bürgschaftserklärung zu hinterlegen. Ihr Bürge ist im Schadensfall zur Schadensregulierung verpflichtet. Bitte lassen Sie uns diese Informationen erst auf unsere Anforderung zukommen.
Sofern wir Sie bitten, uns Unterlagen für die Reservierung zur Verfügung zu stellen, sollten diese das bereits angegebene Haushaltsnettoeinkommen widerspiegeln.
Sie sind:
- Rentner: Dann benötigen Sie Ihren aktuellen Rentenbescheid.
- Selbstständig/freiberuflich tätig: dann benötigen Sie eine vom Steuerberater gestempelte und unterschriebene betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 6 Monate (ggf. aktueller Steuerbescheid).
- Azubi: dann benötigen Sie die letzten Gehaltsabrechnungen, den Ausbildungsvertrag, Kindergeldnachweis, Bescheid über weitere Beihilfen.
- Studierende: dann benötigen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung der Eltern über die Höhe der Unterhaltsleistungen, Kindergeld-nachweise und ggf. einen Bescheid über Bafög
- Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter / Grundsicherungsamt / Sozialamt. Dann benötigen Sie eine auf die Wohnung bezogene Kostenübernahme vom entsprechenden Amt, den aktuellen Leistungsbescheid und ggf. Nachweise über Zuverdienste.
Hinweis: Selbstverständlich dürfen alle nicht für die Wohnungsvermietung relevanten Informationen in den Dokumenten unkenntlich gemacht/geschwärzt werden.
Dazu zählen z. B. Bescheinigung des aktuellen Vermieters über die Mietzahlung oder Kontoauszüge, aus denen sich die Mietzahlung ergibt.
Sie sind:
- Untermieter: Sie benötigen den Untermietvertrag und den Mietzahlungsnachweis.
- Eigentümer: Sie benötigen einen Grundsteuerbescheid oder den Grundbuchauszug.
- Sie wohnen noch bei den Eltern: Dann ist eine von den Eltern ausgestellte Bestätigung sowie der Personalausweis der Eltern zur Vorlage erforderlich.
Hinweis: Selbstverständlich dürfen alle nicht für die Wohnungsvermietung relevanten Informationen in den Dokumenten unkenntlich gemacht/geschwärzt werden.
- Für viele Wohnungen benötigen Sie einen WBS bzw. ein WBS-fähiges Einkommen. Falls ein regulärer WBS (Wohnberechtigungsschein) benötigt wird, kann dieser hier beantragt werden: Link Bürgeramt Rheinsberg.