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Informationen für Selbständige und Freiberufler

Vielen Einzelunternehmern und Handwerkern stehen schwierige Wochen bevor. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen eine breite Informationsplattform zur Unterstützung bieten. Wir werden versuchen, diese Informationen ständig zu aktualisieren.

Unterstützung durch die REWOGE

Sie sind Mieter oder Pächter bei der REWOGE? Wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung, wir unterstützen Sie z.B. mit Stundung der Pacht- oder Mietzahlungen in diesen schwierigen Zeiten!

Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung von Unterstützungsprogrammen des Bunde und des Landes benötigen, steht Ihnen der Geschäftsführer der REWOGE (Tel.- 033931 405 55) gern zur Seite, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren wenn Hilfe/Anregungen gebraucht werden.

Unterstützung durch das Land Brandenburg

Ab sofort können Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, sich an die Regionalcenter der brandenburgischen Wirtschaftsberatung wenden. Die Regionalcenter sind die Erst-Anlaufstelle.

Kurzarbeitergeld, der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit von Erleichterungen beim Zugang zum KUG vor. Diese gelten mit Wirkung zum 01.03.2020 und sind bis vorerst bis 31. Dezember 2020 befristet.

Personen, welche einem gesetzlich oder behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot auf Grund des Infektionsschutzgesetzes unterworfen sind und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, steht zumeist gemäß §§ 56 Abs. 1 S. 1 ff. IfSG eine Entschädigung zu. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist für die Geltendmachung von Verdienstausfallentschädigungen durch behördliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig.Die IHK Potsdam hat eine Informationsseite aufgebaut, die ständig aktualisiert wird und zudem viele Themen und Fragen zur aktuellen Situation und den Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie aufbereiten.