Anleitung zum
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Leitfaden
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Mieter-Etikette
Wir von der REWOGE möchten, dass sich unsere Mieter sich bei uns wohl und Zuhause fühlen.
Um das Zusammenleben in unseren Wohngebieten für alle angenehm zu gestalten, ist ein rücksichtsvolles nachbarschaftliches Miteinander wichtig. Bitte gehen Sie sorgsam mit Ihrer Wohnung, den Gemeinschaftsflächen, den Grün- sowie den Müllanlagen in Ihrem Wohngebiet um.
Die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung ist Bestandteil Ihres Mietvertrags. Darin haben wir für Sie festgehalten, welche Regeln für das Zusammenleben Aller verbindlich sind – und was zur Vermeidung von Schäden und Verhinderung von Gefahren für Dritte zu beachten ist.
Alle in der Hausordnung genannten Vorgaben sind für die Dauer des gesamten Mietverhältnisses gültig und für alle unsere Mieter bindend.
So klappt es
mit den Nachbarn
Die wichtigsten Grundsätze des nachbarschaftlichen Zusammenlebens haben wir für Sie kurz, nach Schlagworten sortiert, zusammengestellt.
- Vermeiden Sie ruhestörende Geräusche zu jeder Zeit, besonders von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen.
- Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Winterdienst auch außerhalb dieser Zeiten tätig werden darf.
- Sind störende Geräusche durch Arbeiten in der Wohnung unvermeidbar, so dürfen Sie diese nur werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr durchführen.
- Musik jeder Art, auch das Spielen von Musikinstrumenten, darf grundsätzlich nicht zur Störung der übrigen Hausbewohner führen.
- Die Ruhezeiten gelten auch für die Spiel- und Bolzplätze.
Balkone, Loggien, Terrassen
- Balkone, Loggien und Terrassen prägen das architektonische Erscheinungsbild des Hauses. Es ist nicht erlaubt, dieses Bild durch Markisen, Verkleidungen, Trampoline, Balkonkraftwerke, größere Spielgeräte und ähnliches eigenständig zu verändern. Wer z.B. eine Markise oder Ähnliches an seinem Balkon anbringen möchte, muss die REWOGE im Vorfeld um Genehmigung bitten.
- Der Anstrich von Loggien im selbst gewählten Farbton ist nicht gestattet.
- Auf den Balkonen und Loggien aufgehängte Wäsche darf von außen nicht sichtbar sein.
- Halten Sie Balkone, Loggien und Terrassen von Schnee frei, damit Gebäude und Wohnung durch die zusätzliche Last und durch Schmelzwasser nicht beschädigt werden.
- Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen nur innen vor die Fenster und innenseitig auf oder vor die Balkonbrüstung gestellt werden. Dies auch nur, wenn geeignete Vorrichtungen vorhanden sind, die das Herunterfallen der Kästen und Töpfe sowie das Ablaufen von Wasser verhindern.
- Achten Sie beim Blumengießen auf Balkonen und Fensterbänken darauf, dass das Wasser nicht an den Wandflächen herunterläuft oder andere Balkone und Freiflächen verschmutzt.
- Die Benutzung von Grillgeräten jeder Art auf Balkonen, Loggien und Terrassen sowie im Innenhof ist verboten.
- Wir freuen uns, wenn Kinder außerhalb der Wohnung auf den vorhandenen Spielplätzen der Wohnanlage spielen. Eltern und Aufsichtsberechtigte haben dabei dafür zu sorgen, dass andere Hausbewohner, vor allem während der allgemeinen Ruhezeiten, nicht gestört werden.
- Die Spielflächen der Wohnanlage müssen in einem sauberen Zustand hinterlassen werden.
- Das Spielen der Kinder innerhalb der Wohnräume darf nicht zu einer Störung der übrigen Hausbewohner führen. Eltern und Erziehungsbeauftragte haben die Kinder und Jugendlichen dazu anzuhalten.
- Beim Fahrradfahren in der Wohnanlage dürfen andere Personen nicht gefährdet werden.
- Das Fahrradfahren und Fußballspielen unmittelbar vor dem Gebäude ist verboten.
Freiflächen
- Der REWOGE obliegt die Verkehrssicherungspflicht für ihre Grundstücke. Der private Aufbau von festen oder mobilen Spielgeräten, Trampolinen und Schwimmbecken ist daher aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Auch ist das dauerhafte Aufstellen von Stühlen und Gartenmöbeln auf den Freiflächen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen bestehen keine Haftungsansprüche gegenüber der REWOGE.
- Wenn Sie den Innenhof für Ihren Aufenthalt nutzen, sorgen Sie bitte dafür, dass dieser ordentlich und sauber hinterlassen wird. Bitte denken Sie auch an die Einhaltung der Ruhezeiten.
- Das Grillen im Innenhof, auf Balkonen und Terrassen sowie zur Mietwohnung gehörenden Gärten ist nicht erlaubt, da Qualm und Gerüche die Nachbarn stören können. Das Grillen mit E-Grill auf den Balkonen ist gestattet.
- Hochbeete und Bepflanzungen sind nur nach Vereinbarung mit uns gestattet.
- Das Abstellen von Mietrollern und Mietfahrrädern ist auf unseren Grundstücken untersagt.
Parkplätze und Garagen
- Für die Benutzung von PKW-Abstellflächen, Parkplätzen, behördlich ausgewiesenen Stellflächen und Parkhäusern gelten Einzelmietverträge, es sei denn es handelt sich um eine frei zugängliche Parkfläche. Es dürfen nur amtlich zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden.
- Von den Haltern von PKW, Motorrädern und anderen Fahrzeugen wird erwartet, dass unnötiges Hupen, das Laufenlassen von Motoren und lautes Zuknallen von Fahrzeugtüren auf dem Hausgrundstück unterlassen wird.
- Auf den Parkplätzen und in den Garagen dürfen Fahrzeuge weder gewaschen noch repariert werden. Insbesondere ist das Ausleiten von Flüssigkeiten wie Öl oder Kühlwasser aus dem Fahrzeug verboten.
Umgang mit freilebenden Tieren
- Bitte füttern Sie weder Tauben noch sonstige freilebende Tiere. Sowohl Schmutz als auch Ungeziefer in der Wohnung und Ratten im Keller können die Folge sein. Futterreste locken Ungeziefer aller Art und besonders Nagetiere an.
Haustiere
- Das Halten von Haustieren unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften. Hunde müssen der Gemeinde gemeldet werden.
- Die REWOGE muss die Haltung von Kleintieren nicht gesondert genehmigen. Dies betrifft zum Beispiel Fische, Vögel oder Hamster.
- Katzen müssen zwar nicht genehmigt werden, dürfen jedoch nur innerhalb der Wohnung gehalten werden. Katzenstreu darf nur in den Müllbehältern und nicht in den WC-Becken entsorgt werden.
- Für die Haltung von Hunden bedarf es immer einer Genehmigung durch uns. Die Vorgaben zur Hundehaltung entnehmen Sie der Hausordnung.
- In unseren Wohnanlagen müssen Sie Hunde grundsätzlich an der Leine führen.
- Lassen Sie Hunde innerhalb der Wohnanlage nie unbeaufsichtigt!
- Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht durch den Hund gefährdet werden.
- Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze sowie auf Rasen- und Wiesenflächen mitgenommen werden.
- Jegliche Verunreinigungen, vor allem durch Hundekot und Tierhaare, müssen vom Haustierhalter im Wohngebäude (Gänge, Hausflure, Aufzüge, etc.) und in der Wohnanlage (Gehwege, Grünanlagen, usw.) beseitigt werden.
- Bei Beschwerden durch andere Mieter kann die Genehmigung zur Haltung eines Hundes jederzeit von uns entzogen werden.
- Abfälle dürfen nur in die hierfür bestimmten Müllgefäße entsorgt werden. Bitte schließen Sie diese nach Gebrauch wieder.
- Insbesondere Küchenabfälle, Asche, umweltschädliche Flüssigkeiten und anderes dürfen nicht im WC-Becken und/oder Spülbecken oder das Erdreich entsorgt werden.
- Für die Entsorgung von Altglas nutzen Sie bitte die Möglichkeiten an öffentlichen Standorten.
- Die Müllräume und das Müllplatzumfeld sind ständig sauber zu halten.
- Lagern Sie Abfälle bis zum Einwerfen in die dafür vorgesehenen Müllbehälter in verschlossenen Behältern in den Mieträumen – nicht im Treppenhaus oder in den Gemeinschaftsräumen.
- Im Interesse des Umweltschutzes und der Kostenbeschränkung ist es erforderlich vorhandene Recyclingbehälter zu benutzen und den Müll ordentlich zu trennen.
- Sperrmüll, z. B. Matratzen, Kisten sowie größere Pappkartons dürfen nicht auf allgemein zugänglichen Flächen im Haus, im Keller oder auf dem Grundstück abgelegt werden. Diese Gegenstände können nach Anmeldung durch die AWU abgeholt werden. Hierzu müssen sich die Mieter selbstständig an die AWU wenden und einen individuellen Termin vereinbaren. Bitte nutzen Sie für die Entsorgung die Container der AWU in Ihrer Nähe(s. Abfallfiebel). Muss die Entsorgung durch uns veranlasst werden, hat das eine Erhöhung der Betriebskosten zur Folge.
- Kleine Kisten und Kartons müssen vor dem Einwerfen in die Papiercontainer zerkleinert werden, sodass die Tonne wieder verschließbar ist.
- Wenn Plastiktüten für den Transport von Papier verwendet werden, müssen diese separat in die gelbe Tonne/Recyclingtonne entsorgt werden.
- Bitte helfen Sie mit, Gefahren, zum Beispiel durch Frost, Unwetter oder Brandschäden abzuwenden, Beschädigungen am Gebäude, in Treppenhäusern, Hauseingängen und Wohnungen zu vermeiden und Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Fremde zu unterbinden.
- Wenn Sie derartige Dinge wahrnehmen, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit oder nehmen Sie öffentliche Hilfe durch die Polizei in Anspruch.
Melden Sie uns verdächtiges oder auffälliges Verhalten, insbesondere in Verbingung mit Kindern und Menschen, die sich nicht ausreichend wehren können.
mit der
REWOGE-App
Unseren digitalen Informations- und Servicebereich stellen wir allen unseren Mietern zur Verfügung. Egal ob per Handy, Tablet oder PC: Sie haben alle wichtigen Informationen zu Ihrer Immobilie stets griffbereit und können uns auch außerhalb unserer Bürozeiten kontaktieren.
Ihr Vorteil:
- Wir informieren Sie bequem elektronisch über Neuigkeiten, Termine und wichtige Ereignisse rund um Ihre Immobilie.
- Greifen Sie jederzeit online auf wichtige Dokumente wie Hausordnung, Energieausweis oder Betriebskostenabrechnungen zu.
- Senden Sie uns direkt Ihre Mitteilungen, Fragen oder auch Mängel online und bleiben Sie stets über den Bearbeitungsstand im Bilde.
- Tauschen Sie sich online mit Ihren Nachbarn aus.
Und so funktioniert´s:
- Sie erhalten einen persönlichen Zugangscode, sobald das Portal für Ihre Immobilie freigeschalten wurde.
- Nach der kostenlosen Registrierung können Sie bequem auf alle Inhalte und Funktionen zugreifen.
- Passen Sie die Einstellungen ganz nach Ihren persönlichen Vorlieben an.
Bei Fragen zu unserem digitalen Angebot wenden Sie sich bitte den Mieterservice der REWOGE. Wir helfen Ihnen gerne.