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Mieter

Hinweise für Hundehalter

Das Team der REWOGE hat sich mit der Mieterzeitung „Stadtleben“ der Thematik Hunde im Wohngebiet schon oft gewidmet. Leider machen wir dennoch oft Beobachtungen, die das allgemeine Zusammenleben mit einigen Hundehaltern schwierig gestalten.

Es muss schon als äußerst dreist bezeichnet werden, wenn Mitarbeiter und die Geschäftsführung Hundehalter beobachten müssen, die ihren Hunden nur zu gern erlauben, auf den Rasenflächen und Wiesen in den Wohngebieten ihr „Geschäft“ zu verrichten. Das ist nur ein Thema – viel schlimmer ist, – dass diese Hundebesitzer dann einfach weitergehen und den Kothaufen ihres Tieres nicht beseitigen, wie es nach der Rheinsberger Satzung aber auch den bestehenden Richtlinien für die Hundehaltung im Land Brandenburg festgelegt ist. Spricht man diese Hundehalter höflich auf dieses Thema an, hagelt es – teilweise bösartige – Beleidigungen.

Die REWOGE betont an dieser Stelle deutlich, dass hier keine Pauschalierung gegenüber allen Hundebesitzern erfolgt. Wir wissen zu genau, dass der überwiegende Teil der Hundebesitzer verantwortungsbewusst gegenüber der Allgemeinheit handelt. Leider sind es dann doch immer wieder die gleichen – im Volksmund auch als „schwarze Schafe“ bekannt – Personengruppen.

Auf den Rasen- und Wiesenflächen werden jetzt entsprechende Beschilderungen angebracht. Diese Flächen, allesamt im Eigentum der Rheinsberger Wohnungsgesellschaft mbH, werden in den Katasterunterlagen der Stadtverwaltung besonders gekennzeichnet, so dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gezielt gegen die Missstände auf unseren Rasenflächen vorgehen können. Über die – teilweise sehr empfindlichen – Geldbußen haben wir in der letzten Ausgabe bereits berichtet.

Mit Strafen ist zu rechnen

Die Geschäftsführung der REWOGE ist mit der Stadtverwaltung übereingekommen, dass bei einer konkreten und wiederholten Beobachtung durch Ordnungskräfte oder Mitarbeiter der kommunalen Wohnungsgesellschaft, die REWOGE ihre Rechte als Vermieter wahrnehmen und direkt gegenüber dem entsprechenden Wohnungsmieter ein ggfs. notwendiges Verbot der Hundehaltung aussprechen wird.

Es bleibt zu hoffen, dass bei den entsprechenden Personen die Erkenntnis Einzug hält, dass man als Hundehalter nicht nur verantwortungsbewusst gegenüber der eigenen Umgebung handeln muss, sondern auch deutliche Pflichten innehat!